Bewerbungen sind bis zum 31.03. des jeweiligen Jahres an folgende Anschrift zu richten:
Berufliches Schulzentrum für Gesundheit und Sozialwesen
Maxim-Gorki-Straße 39
01127 Dresden
Die Ausbildung befähigt dazu, kranke Menschen, alte Menschen und Menschen mit Behinderung unter Anleitung einer Pflegefachkraft qualifiziert zu pflegen und zu betreuen.
In der Ausbildung werden die Kompetenzen erworben, um eigenständig die im Rahmen des individuellen Pflegeplans übertragenen Aufgaben der Grundpflege zu verrichten und die ausgeführten pflegerischen Maßnahmen zu dokumentieren.
Krankenpflegehelferinnen/Krankenpflegehelfer unterstützen Pflegefachkräfte bei der Anwendung spezifischer Pflegekonzepte und der Durchführung der Behandlungspflege, der Gestaltung von Lebensraum und Lebenszeit sowie der Durchführung gesundheitsfördernder und rehabilitativer Maßnahmen.
Sie erkennen Bedürfnislagen und gestalten die Beziehungen zu den zu Pflegenden und zu Betreuenden mit.
Staatlich geprüfte Krankenpflegehelfer/innen sind in Krankenhäusern und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der stationären Kranken- und Altenpflege tätig.
Der Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss und ein Nachweis über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes, der im Zeitpunkt des Aufnahmeantrags nicht älter als drei Monate sein darf.
Schüler mit Realschulabschluss können bei Eignung direkt in die Klassenstufe 2 aufgenommen werden.
2 Jahre
davon ca. 36 Wochen berufspraktische Ausbildung in einer Pflegeeinrichtung.
1 Jahr
Verkürzung der Ausbildungsdauer mit Realschulabschluss oder mehrjähriger berufspraktischer Erfahrung um ein Jahr möglich.
Wir empfehlen Ihnen, vor Antritt der Ausbildung ein Praktikum bei unseren Kooperationspartnern für die berufspraktische Ausbildung zu absolvieren.
Die berufspraktische Ausbildung findet in stationären Pflegeeinrichtungen (Pflegeheim oder Krankenhaus) und bei ambulanten Pflegediensten unter Anleitung von erfahrenen Fachkräften statt.
Neben den allgemeinbildenden Fächern (Ethik, Sport, Englisch, Deutsch) werden die Lehrinhalte im berufsbezogenen Bereich in Lernfeldern vermittelt:
z. B.
Der Berufsabschluss führt zur Zuerkennung des mittleren Schulabschlusses (Realschulabschluss) bei einem Gesamtnotendurchschnitt von mindestens 3,0. Er ist eine geeignete Voraussetzung für weiterführende Bildungsgänge bzw. Berufsabschlüsse, z. B.: