Herzlich Willkommen am
BSZ für Gesundheit und Sozialwesen
Das Berufliche Schulzentrum für Gesundheit und Sozialwesen "Karl August Lingner" ist eine staatliche berufsbildende Schule Sachsens. Alle Bildungsgänge sind schulgeldfrei. Das BSZ wurde am 02.03.07 nach gut dreijähriger Bauzeit feierlich auf der Maxim-Gorki- Straße 39 eingeweiht und auf den Namen “Karl August Lingner” getauft. Der Standort ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln und mit dem Pkw gut zu erreichen.
Grußwort Schulleiterin
Wir, das sind ca. 1160 SchülerInnen und Auszubildende und über 95 LehrerInnen, Referendare, Sekretärinnen und technische MitarbeiterInnen, die hier lernen, lehren und arbeiten. Sie sind herzlich eingeladen, sich über Bildungsangebote, Lehrinhalte, schulische Strukturen und Neuigkeiten zu informieren.
Der für rund 21 Millionen Euro errichtete Komplex gehört zu den modernsten Schulgebäuden mit Fachräumen, Laboren und Werkstätten, einem Lehrküchenkomplex, Pflegekabinetten und einer Drei-Feld-Sportanlage.
Karl August Lingner
Odol-Mundwasser, Deutsches Hygienemuseum, Sächsisches Serumwerk, Lingnerschloss – Karl August Lingner hat Spuren hinterlassen in Dresden. Doch wer war dieser Mann, dessen Namen unser BSZ trägt?
Entdecken Sie unsere Ausbildungsangebote
– persönlich und direkt –
Wir laden alle interessierten Eltern und Schüler herzlich ein, uns auf der Messe Karriere Start 2025 zu besuchen. Lassen Sie sich von spannenden Einblicken inspirieren und informieren Sie sich direkt bei uns über Ihre beruflichen Zukunftsperspektiven im Gesundheits- und Sozialwesen.
Unsere Lehrkräfte stehen Ihnen für alle Fragen zu unseren Bildungsgängen zur Verfügung:
- Berufliches Gymnasium für Gesundheit und Soziales
- Berufsfachschule:
- Staatlich geprüfter Sozialassistent/in (einjährig/zweijährig)
- Pharmazeutisch-technische/r Assistent/in
- Staatlich geprüfte Pflegefachkraft (Pflegefachfrau/Pflegefachmann)
- Krankenpflegehelfer/in
- Berufsschule:
- Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r
- Zahntechniker/in
- Medizinische/r Fachangestellte/r
- Pharmazeutisch-kaufmännische/r Angestellte/r
- Berufsgrundbildungsjahr - Gesundheit
- Berufsvorbereitungsjahr
Kommen Sie vorbei und entdecken Sie Ihre Möglichkeiten bei uns. Wir freuen uns darauf, Sie persönlich kennenzulernen!
Öffnungszeiten Sekretariat*
Sekretariat Schulleitung
Frau Thomas (A1.28)
Montag - Donnerstag: | - | - |
Freitag: | - | - |
0351 - 2069340
Telefon
Sekretariat Schülerangelegenheiten
Frau Marschall (A1.04)
Montag - Donnerstag: | - | - |
Freitag: | - | - |
*Die Öffnungszeiten treten 2 Wochen vor und nach den Sommerferien außer Kraft.
Wichtiger Hinweis zur Dokumentenabgabe
Bitte nutzen Sie für die Abgabe von Dokumenten, insbesondere Krankenscheinen, unseren Briefkasten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Unterrichtszeiten
Stunde | A | Stunde | B |
---|---|---|---|
1 | 7.30 - 8.15 | 1 | 7.30 - 8.15 |
2 | 8.20 - 9.05 | 2 | 8.20 - 9.05 |
Frühstückspause 20 min | |||
3 | 9.25 - 10.10 | 3 | 9.25 - 10.10 |
4 | 10.15 - 11.00 | 4 | 10.15 - 11.00 |
5 | 11.05 - 11.50 | 5 | 11.05 - 11.50 |
Mittagspause 11.50 - 12.25 | 6 | 11.55 - 12.40 | |
6 | 12.25 - 13.10 | Mittagspause 12.40 - 13.15 | |
7 | 13.15 - 14.00 | 7 | 13.15 - 14.00 |
8 | 14.05 - 14.50 | 8 | 14.05 - 14.50 |
9 | 14.55 - 15.40 | 9 | 14.55 - 15.40 |
10 | 15.45 - 16.30 | 10 | 15.50 - 16.35 |
FB 2 / 3 / 4 | FB 1 / 5 |
Zahnmedizin/ Pflege/ BGJ/ Medizin/ Pharmazie | Berufliches Gymnasium/ Sozialassistenz/ BVJ |
Studien- und Berufsberatung
Unser Kooperationspartner
Mietra - Schließfach
An unserer Schule stehen -Schließfächer für Sie bereit.
Schulsachen wie Sportbekleidung, Zeichenmaterialien und Schulbücher sowie persönliche Wertgegenstände können in einem Schließfach sicher verstaut werden. Der Rücken wird entlastetet und die Schüler können sich deutlich unbeschwerter im Schulhaus bewegen.
Hier geht’s zur Schließfach-Anmeldung
> Anmeldung Mietra-Schließfach am BSZ
Ab 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBI. S. 486) in Kraft. Es gewährt ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Information, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.